Gesetz Nr. 6284 bietet Notfallschutz für Opfer häuslicher Gewalt. Die erste Schutzanordnung wird in der Regel für bis zu 6 Monate erteilt; Sollte das Risiko jedoch weiterhin bestehen, ist eine Verlängerung möglich.
Rechtsgrundlage
- 6284 Art.5: Schutzmaßnahmen (Entlassung aus dem Wohnsitz, Kommunikationsverbot, Übergabe von Waffen).
- 6284 Art.8: Der Richter erlässt eine Schutzanordnung; Verstöße werden mit einer Zwangsstrafe geahndet.
- 6284 Art.10: Fristen: bis zu 6 Monate für die erste Entscheidung; Verlängerung möglich.
Verlängerungsbedingungen
- Konkrete Dokumentation, dass die Gefahr von Gewalt weiterhin besteht.
- Beobachten, dass die Angst des Opfers berechtigt ist.
- Drohungen/Annäherungsversuche des Täters.
- Risiko einer Entführung/Beeinflussung, wenn ein Kind vorhanden ist.
Erzwingende Freiheitsstrafe bei Verstößen
Die Person, die gegen die Schutzanordnung verstößt, wird auf Antrag des Opfers oder bei Feststellung von Amts wegen mit einer Freiheitsstrafe von 3 bis 10 Tagen bestraft. Die Dauer erhöht sich mit der Wiederholung (kann bis zu 6 Monate dauern).
Oberster Gerichtshof HGK und 2. HD – etablierter Ansatz
2. HD und HGK fordern, dass beim Erlass der Schutzanordnung 6284 der Grundsatz „keine Suche nach Beweisen“ anzuwenden ist, dass nur die Aussage des Opfers als ausreichend angesehen werden sollte, dass jedoch im Verlängerungsantrag fortlaufende Risikoindikatoren dargelegt werden sollten.
Praktische Schritte
6284 ist ein wichtiges Instrument für Opfer häuslicher Gewalt. Der Prozess sollte mit einem Anwalt für Familienrecht geplant werden.