4 Kanäle werden parallel für das Opfer von Deepfake (irreführendes Bild/Video, das mit künstlicher Intelligenz erstellt wurde) während der kritischen 24-Stunden-Phase geöffnet: (1) Hash-Chain-Beweis, (2) 5651 m.9/A Friedensstrafe, (3) TCK 134-136 Staatsanwaltschaft, (4) Plattforminterne Beschwerde.
Erstes 24-Stunden-Protokoll
Forensischer Bericht
- Bild-/Video-Metadaten (Erstellungsdatum, Software-Trace).
- Deepfake-Signatur (Adobe FALCON, Microsoft Authentic, Intel FakeCatcher).
- Manipulationsanalyse im Hochfrequenzbereich.
- Vergleich zwischen Quelle und Subjekt (Original-Client-Bild).
Wenn das Bild im Original ist, sich aber der Kontext geändert hat, handelt es sich dann um einen Deepfake?
Ja. Auch wenn es keine Manipulation durch künstliche Intelligenz gibt, fällt die Kontextänderung (Zuschneiden, Bearbeiten) in den Geltungsbereich von KVKK + TCK 134-135. Der Begriff „manipulierte Medien“ ist weit gefasst.
Wird CMK 250 für Intim Deepfake gültig sein?
Ja, wenn es gegen ein Kind begangen wird (TCK 103, 226). In Fällen, in denen der Verstoß gegen einen Erwachsenen begangen wird und den Verstoß verschärft (z. B. durch Gewalt, Mehrfachverteilung), steht der Weg zu einer schweren Strafe offen.
Ist die Plattform verantwortlich, die das Modell der künstlichen Intelligenz trainiert?
Derzeit ist die direkte Verantwortung des Modellanbieters im türkischen Recht nicht klar. Im Rahmen der KVKK ist der Rechtsweg als „Datenverantwortlicher“ möglich; Die Durchsetzung des EU-KI-Gesetzes wird auch die Türkei betreffen.
Was macht BTK, wenn die Plattform Inhalte nicht entfernt?
5651 m.8/A Bandbreitendrosselung; Artikel 9/A 4-Stunden-Anwendung bei Notfallmaßnahmen. Werbeverbot und zusätzliches Bußgeld für Plattformen, die keine Auslandsvertretungen haben.
Wie hoch ist der Entschädigungsbetrag?
Oberster Gerichtshof 4. Der immaterielle Schadensersatz für die Offenlegung vertraulicher Videos in HD- und HGK-Anträgen liegt zwischen 50.000 und 500.000 TL; Da Deepfake mit künstlicher Intelligenz erstellt wird, wird das „absichtliche“ Element noch verschärft.
Einschlägige Gesetzgebung
- Gesetz Nr. 5651 Artikel 9 – Verletzung von Persönlichkeitsrechten; URL-basierter Zugriffsblock.
- Gesetz Nr. 5651 Art. 9/A – Privatsphäre des Privatlebens; Aktion innerhalb von 24 Stunden.
- KVKK-Nr. 6698 Artikel 11 – Das Recht auf Vergessenwerden; Suchmaschinenergebnisse.
- TCK Art. 134-136 – Verletzung der Privatsphäre, Video-/Audioaufzeichnungen.
- FSEK Art.71 – Maßnahmen und Entfernung von Inhalten im Falle einer Urheberrechtsverletzung.