Internetinhalte können innerhalb von Stunden gelöscht werden; Bei der E-Bestimmung (HMK Artikel 400) ernennt das Zivilfriedensgericht einen Sachverständigen und fixiert den Inhalt mit einem Zeitstempel.
HMK Art.400 – Erkennungsverfahren
Für welchen Inhalt?
- Social-Media-Beitrag/Story/DM (öffentlich).
- Forum-/Blog-Kommentar.
- E-Commerce-Produktseite.
- Unternehmenswebsite.
- WhatsApp-Nachricht (auf Ihrem eigenen Bildschirm).
- E-Mail (Absender-/Empfängerinformationen).
Notarielle Beglaubigung (alternativ)
- Schneller (1–3 Tage).
- Die Kosten sind niedrig (1.000–3.000 TL).
- Vom Gericht akzeptiert; Es ist nicht so aussagekräftig wie ein Expertenbericht.
- Der Notar hält den Inhalt mit einem Protokoll auf seinem Bildschirm.
Häufig gestellte Fragen
Social-Media-Beitrag wird bald gelöscht; Was muss ich dringend tun?
Sofortiger Screenshot + Zeitstempelservice (TÜBİTAK e-Correspondence) + Notar (24-48 Stunden). Dann gerichtlich genehmigte Festsetzung mit HMK m.400 E-Ermittlung.
Wie lange dauert die elektronische Erkennung?
Die Entscheidung des Zivilfriedensgerichts beträgt 1-7 Tage; Expertenbestimmung 7-21 Tage; Bericht 14-30 Tage. In dringenden Fällen kann der Richter noch am selben Tag entscheiden.
Gibt es einen Unterschied zwischen notarieller Genehmigung und elektronischer Nachweisung?
Das Gericht akzeptierte beides; Allerdings vertraut der Richter eher dem Gutachten (Hash-Kette, Methodik). In wichtigen Fällen (Scheidung + Schadensersatz) empfiehlt sich die elektronische Ermittlung.
Ist Wayback Machine genug?
Ergänzende Beweise; allein reicht nicht aus. Wayback hasht nicht; Für die Behauptung, dass „der Standort zu diesem Zeitpunkt so war“ ist eine zusätzliche Feststellung (elektronische Feststellung / Notar) erforderlich.
Behauptet die Gegenpartei „falsch“?
Häufig. Der Expertenbericht zeichnet Hash-, URL-, Browser-, IP- und DNS-Informationen auf. Im Falle eines Manipulationsvorwurfs wird der gegnerische Sachverständige (DTC-Gutachten) zurückgewiesen.
Einschlägige Gesetzgebung
- HMK Art. 199-205 – Vorlage von Dokumenten und Beweisen.
- HMK Art.400-405 – Bestimmung; mit Zeuge / Sachverständiger.
- CMK Art. 134 – Computersuche, Kopieren; Hash-Kette.
- TCK Art. 243-245 – Computerkriminalität, digitale Beweiskette.
- E-Signatur-Gesetz (5070) – Elektronische Signatur und Zeitstempel.