Ein erheblicher Teil der Drogenfälle in der Türkei basiert auf Marihuana (indischer Hanf / Cannabis sativa). Für Marihuana gibt es ein eigenes Rechtssystem und eine eigene Rechtsprechung.
Rechtliche Regelung
- Gesetz Nr. 2313: Der Cannabisanbau ist erlaubnispflichtig; Unlizenzierter Anbau ist ein Verbrechen.
- TCK-Artikel 188: Die Produktion/der Handel mit Cannabis gilt als Drogenverbrechen.
- TCK-Artikel 191: Besitz von Marihuana zum Gebrauch.
- TCK-Artikel 188/4: Cannabis wird nicht zusammen mit Substanzen wie „Heroin, Kokain, Morphin“ gezählt; Daher wird die Erhöhung um die Hälfte nicht angewendet (ein wichtiger Verteidigungspunkt).
Oktober – Produktion – Lagertrennung
Während der Akt des Pflanzens und Wachsens im Rahmen des Gesetzes Nr. 2313 beurteilt wird; Die Verarbeitung gepflanzter Pflanzen (Trocknen, Sieben, Auspressen) gilt als Herstellung und fällt in den Anwendungsbereich von Artikel 188 des türkischen Strafgesetzbuchs. Es gibt Beispiele, bei denen der Anbau einer begrenzten Anzahl von Pflanzen für den persönlichen Gebrauch je nach Menge und Absicht als innerhalb der Grenzen von Artikel 191 gilt.
Menge – Persönliche Nutzungsbeschränkung
Das 10. CD und das 20. CD des Obersten Gerichtshofs bewerten bei der Festlegung der persönlichen Konsumgrenze von Marihuana gemeinsam die tägliche Konsumdosis, den Suchtbericht, die Verpackungsmethode der Substanz und das Profil des Angeklagten. Selbst sehr geringe Mengen (Gramm-Ebene) können mit den zusammen erfassten Bilanz-/Beutel-/Kommunikationsaufzeichnungen als „Verkäufe“ bezeichnet werden.
10. CD des Obersten Gerichtshofs – Grundsatz
10. CD stellt immer wieder fest, dass in Marihuana-Akten das Trio „Nettosubstanzmenge + Reinheit + Nutzungsprofil“ zusammen bewertet werden sollte, dass es nicht nur auf dem Bruttogewicht von Marihuana basieren kann und dass die Methode der Beschlagnahme und der Ort (in einem Privatfahrzeug vs. zu Hause) die Absicht unterschiedlich widerspiegeln.
Synthetisch vs. natürlich – der entscheidende Unterschied
Natürliches Cannabis und synthetische Cannabinoide (Bonzai, JWH-018 usw.) werden rechtlich nicht in derselben Kategorie betrachtet. Für synthetische Cannabinoide gilt im Rahmen des Artikels 188/4 des türkischen Strafgesetzbuchs die Bestimmung „Die Strafe wird um die Hälfte erhöht“. Aus diesem Grund ist es für die Verteidigung von entscheidender Bedeutung, im Strafbericht klar anzugeben, ob es sich um einen natürlichen oder synthetischen Stoff handelt.
Praktische Tipps
- Bei der Laboranalyse der Probe sollten „THC-Gehalt“ und „Substanzart“ getrennt untersucht werden.
- Die Unterscheidung zwischen Pflanze / Heu / Öl / Harz sollte klar erfolgen; Die Gewichtsumrechnung muss korrekt berechnet werden.
- Die Sucht und die tägliche Konsummenge des Beklagten müssen durch ein Gutachten dokumentiert werden.
Nuancen in Marihuana-Akten führen zu großen Unterschieden bei der Bestrafung. Zu Beginn des Falles sollte mit Anwalt für Drogenkriminalität eine Strategie festgelegt werden