Artikel 141 TCK bestraft „eine Person, die bewegliches Eigentum einer anderen Person ohne Zustimmung des Besitzers von ihrem Standort wegnimmt, mit dem Ziel, sich selbst oder jemand anderem zu nützen“, mit Diebstahl.
Grundstaat (Art. 141)
- Strafe: 1-3 Jahre Haft.
- Hängt von der Beschwerde ab.
- Übernahme des gestohlenen Eigentums zur Nutzung (Art. 141/2): geringere Strafe (Situationen ähnlich einer Spritztour).
Qualifizierte Umstände (m.142)
- In einer Wohnung, am Arbeitsplatz oder an einem geschlossenen Ort, auch in Nebengebäuden: 3-7 Jahre Gefängnis.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Bahnhofshallen: gleiches Band.
- Produkt oder Tier aus dem landwirtschaftlichen Bereich: gleiches Band.
- Häufig verwendeter Artikel: dasselbe Band.
- Gegen eine Person, die sich körperlich oder geistig nicht wehren kann: 5-10 Jahre Gefängnis.
- Mit einer Waffe: 5-10 Jahre Gefängnis.
- Zusammen von mehr als einer Person: 5-10 Jahre Gefängnis.
- Indem man sich die erschreckende Macht zunutze macht, die von der bestehenden oder vermuteten kriminellen Organisation ausgeht:höhere Bande.
- Zweck der kriminellen Vereinigung: zusätzliche Erhöhung.
- Nutzung von Informationssystemen: 3-7 Jahre + Gerichtsgeld.
Beschwerde und Strafverfolgung von Amts wegen
- Artikel 141 Grundfall: je nach Beschwerde.
- Art.142 qualifizierte Fälle: Verfolgung von Amts wegen, nicht abhängig von einer Beschwerde.
13. CD des Obersten Gerichtshofs – etablierter Ansatz
13. CD übernimmt die Suche nach dem Element des Diebstahls „in einer Weise zur Besitzvernichtung nehmen“, und wenn die Waren mit der Absicht entwendet werden, sie für kurze Zeit zu verwenden/zurückzugeben, wird dies im Rahmen von Artikel 141/2 (Entnahme mit der Absicht der Verwendung) bewertet.
Wohnungsdiebstahl
Der Diebstahl einer Wohnung, eines Arbeitsplatzes oder deren Nebengebäude ist ein schwerer qualifizierter Fall; Dies kann auch mit einem Verstoß gegen TCK Artikel 116 Wohnimmunität einhergehen. Im Allgemeinen werden zwei Verbrechen durch die tatsächliche Rechtsprechung getrennt geahndet.
Effektives Bedauern (TCK-Artikel 168)
Wirksame Reue führt zu einer erheblichen Reduzierung des Diebstahls:
- Vollständige Entschädigung für den Schaden des Opfers.
- 1/2–2/3 Rabatt während der Ermittlungs-/Strafverfolgungsphase.
Die „Cuzi“-Debatte
Artikel 145 des TCK sieht eine Reduzierung der Strafe aufgrund des geringen Werts des gestohlenen Eigentums vor. Der als „gering“ angesehene Betrag variiert je nach Datei; Der tägliche Lebensstandard wird eingehalten.
Praktische Überlegungen
Diebstahlfälle werden mit hoher Strafe (Art. 142 eingeschränkt) oder geringer Strafe (Art. 141) behandelt. Strafverteidiger wird empfohlen.