Gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts in einem Strafverfahren kann Berufung beim regionalen Gerichtshof und in einigen Fällen auch beim Obersten Berufungsgericht eingelegt werden.
Beschwerde – Landgericht (BAM)
- Dauer: 7 Tage ab dem Datum der Bekanntgabe der Entscheidung.
- Wer kann sich bewerben: Angeklagter, Verteidiger, Opfer, Anwalt, Staatsanwalt.
- Abbildung: Schriftliche Petition; Begründung.
- Bewertung: Sowohl im Hinblick auf den Sachverhalt als auch auf die rechtliche Qualifikation.
- Schlussfolgerung: Genehmigung, Aufhebung, Genehmigung mit Korrekturen oder Neuentscheidung.
Kräfte von BAM
- Bewertung neuer Erkenntnisse.
- Zeugen anhören (falls erforderlich).
- Erhalt eines Gutachtens.
- Änderung der Art des Verbrechens.
- Die Strafe erhöhen oder verringern.
- Einspruchserfordernis der Änderung gegen den Beklagten.
Berufung – Oberster Gerichtshof
- Dauer: 7 Tage ab Bekanntgabe der BAM-Entscheidung.
- Betreff: Nur Rechtsprüfung (keine Sachprüfung).
- Welche Akten können angefochten werden: Akten mit einem bestimmten Schweregrad im Rahmen des CMK-Artikels 286 (normalerweise Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren oder Aufhebungsentscheidung der BAM).
- Ergebnis: Genehmigung, Stornierung, Genehmigung mit Korrekturen.
Beschwerdegründe
- Verfahrensfehler im Prozess.
- Fehler bei der rechtlichen Charakterisierung.
- Falsche Festlegung der Strafe.
- Verstoß gegen die Logik bei der Beweiswürdigung.
- Vorwürfe der Rechtsverletzung (faires Verfahren, Recht auf Verteidigung).
Gründe für die Aufhebung durch den Obersten Gerichtshof
- Unvollständige Recherche.
- Widersprüchliche Entscheidungen.
- Verlassen Sie sich nicht auf illegale Beweise
- Unautorisiertes Gericht.
- Verstoß gegen das Gerichtsverfahren.
- Rechtsverletzung.
"Reformatio in Pejus"
Nur wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger Berufung eingelegt hat, kann BAM/Oberster Gerichtshof die Strafe gegen den Angeklagten nicht erhöhen oder einen neuen qualifizierten Fall hinzufügen. Dies ist die unverzichtbare Garantie des Rechts auf Verteidigung.
Prozesse – Typische Dauer
- Einspruch: 6 Monate – 2 Jahre.
- Einspruch: 1 bis 3 Jahre.
- Zuerst werden die Akten der inhaftierten Angeklagten bearbeitet.
- In komplexen Fällen (Organisation, hohe Strafe) sind die Fristen länger.
Oberster Gerichtshof und CGK – etablierter Ansatz
Der Oberste Gerichtshof CGK und seine Kammern kommen zu dem Schluss, dass die Berufungsprüfung nicht auf „formelle Kontrolle“ reduziert werden sollte, die Begründung sorgfältig geprüft werden sollte und auf Vorwürfe von Rechtsverletzungen geachtet werden sollte.
Der Weg zum Verfassungsgericht und zum EGMR
- Einzelantrag beim Verfassungsgerichtshof (30 Tage) nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs.
- Wiederaufnahme des Verfahrens oder Entschädigung, wenn das Verfassungsgericht einen Verstoß feststellt.
- Wenn das Verfassungsgericht negativ ausfällt, Antrag beim EGMR (4 Monate).
Praktische Tipps
Einspruch-Einspruch sind kritische Phasen, die den Verlauf der Akten ändern können. Die Leitung sollte von einem erfahrenen Strafverteidiger übernommen werden.