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Stadtumbau (Gesetz Nr. 6306): Aktueller Prozess

25 Şubat 2026 Immobilienrecht 2 dk okuma 19 görüntülenme Son güncelleme: 8 Mayıs 2026

Das Gesetz Nr. 6306 über die Umgestaltung katastrophengefährdeter Gebiete regelt den Prozess des Abrisses und Wiederaufbaus von erdbeben- und katastrophengefährdeten Bauwerken.

Erkennung riskanter Gebäude

  • Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ist autorisiert.
  • Technische Überprüfung durch lizenzierte Organisationen.
  • Anmerkung zur Eigentumsurkunde mit Risikobericht.
  • Malik ist informiert; Die Widerspruchsfrist beträgt 15 Tage.

Zerstörungsprozess

  • Abriss spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Feststellung einer riskanten Struktur.
  • Die Evakuierungsdauer beträgt nicht mehr als 90 Tage (in der Regel 60 Tage).
  • Eigentümergenehmigung nicht erforderlich – öffentliches Interesse.
  • Mietenunterstützung (vorübergehende Unterbringung) wird gewährt.

Vereinbarung mit Auftragnehmer

  • Wahl des Auftragnehmers durch 2/3-Mehrheit der Eigentümer
  • Das verbleibende Drittel muss teilnehmen – das Widerspruchsrecht ist begrenzt.
  • Die Pauschalhonorarvereinbarung wird von einem Notar genehmigt.
  • Kontrolle des Bauinspektionsunternehmens.

Mietunterstützung

  • Vorübergehende Unterstützung des Eigentümers bei der Unterbringung nach dem Abriss.
  • Der monatliche Betrag hängt von der Region und der Familiengröße ab.
  • Bezahlt während der Bauphase (in der Regel 18 Monate).
  • Direkte Überweisung durch das Ministerium.

Anspruchsberechnung

  • Fundament der Quadratmeter des eigenständigen Teils im Altbau.
  • Äquivalente oder erhöhte Quadratmeterzahl im Neubau.
  • Eigentümerbar/kleine Pauschaldifferenz gemäß den Vertragsbedingungen.
  • Diskussionen zur Übertragung von „Überbaurechten“.

Oberster Gerichtshof HGK und 14. HD – etablierter Ansatz

HGK und der 14. HD beschließen die strikte Umsetzung des 2/3-Mehrheits-Erfordernisses der Eigentümer bei der Stadtumgestaltung, das Einspruchsrecht der verbleibenden 1/3 Eigentümer ist begrenzt, es müssen jedoch angemessene Zahlungsvereinbarungen vorgelegt werden, damit ihnen bei der Auswahl des Auftragnehmers keine finanziellen Einbußen entstehen.

Typische Streitigkeiten

  • Einspruch gegen den Risikobericht.
  • Nichtzahlung der Mietbeihilfe.
  • Verzögerung/Insolvenz des Auftragnehmers.
  • Debatte über den Anspruchssatz.
  • Veräußerungen von Vermögenswerten vor dem Abriss.

Praktische Tipps

  • Überprüfen Sie den Risikobericht. Nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht.
  • Vorbehaltsvertragsklauseln bei der Auftragnehmerauswahl.
  • Überprüfen Sie, ob das Bauinspektionsunternehmen unabhängig ist.
  • Lieferzeit + Strafklausel im Vertrag.
  • Tracking der Mietunterstützung.
  • Beauftragung eines Anwalts als Partner während der Bauzeit.
  • Städtische Transformationsdateien haben mehrere Interessengruppen. Anwalt für Immobilienrecht empfohlen.

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