Das Gesetz Nr. 6306 über die Umgestaltung katastrophengefährdeter Gebiete regelt den Prozess des Abrisses und Wiederaufbaus von erdbeben- und katastrophengefährdeten Bauwerken.
Erkennung riskanter Gebäude
- Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ist autorisiert.
- Technische Überprüfung durch lizenzierte Organisationen.
- Anmerkung zur Eigentumsurkunde mit Risikobericht.
- Malik ist informiert; Die Widerspruchsfrist beträgt 15 Tage.
Zerstörungsprozess
- Abriss spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Feststellung einer riskanten Struktur.
- Die Evakuierungsdauer beträgt nicht mehr als 90 Tage (in der Regel 60 Tage).
- Eigentümergenehmigung nicht erforderlich – öffentliches Interesse.
- Mietenunterstützung (vorübergehende Unterbringung) wird gewährt.
Vereinbarung mit Auftragnehmer
- Wahl des Auftragnehmers durch 2/3-Mehrheit der Eigentümer
- Das verbleibende Drittel muss teilnehmen – das Widerspruchsrecht ist begrenzt.
- Die Pauschalhonorarvereinbarung wird von einem Notar genehmigt.
- Kontrolle des Bauinspektionsunternehmens.
Mietunterstützung
- Vorübergehende Unterstützung des Eigentümers bei der Unterbringung nach dem Abriss.
- Der monatliche Betrag hängt von der Region und der Familiengröße ab.
- Bezahlt während der Bauphase (in der Regel 18 Monate).
- Direkte Überweisung durch das Ministerium.
Anspruchsberechnung
- Fundament der Quadratmeter des eigenständigen Teils im Altbau.
- Äquivalente oder erhöhte Quadratmeterzahl im Neubau.
- Eigentümerbar/kleine Pauschaldifferenz gemäß den Vertragsbedingungen.
- Diskussionen zur Übertragung von „Überbaurechten“.
Oberster Gerichtshof HGK und 14. HD – etablierter Ansatz
HGK und der 14. HD beschließen die strikte Umsetzung des 2/3-Mehrheits-Erfordernisses der Eigentümer bei der Stadtumgestaltung, das Einspruchsrecht der verbleibenden 1/3 Eigentümer ist begrenzt, es müssen jedoch angemessene Zahlungsvereinbarungen vorgelegt werden, damit ihnen bei der Auswahl des Auftragnehmers keine finanziellen Einbußen entstehen.
Typische Streitigkeiten
- Einspruch gegen den Risikobericht.
- Nichtzahlung der Mietbeihilfe.
- Verzögerung/Insolvenz des Auftragnehmers.
- Debatte über den Anspruchssatz.
- Veräußerungen von Vermögenswerten vor dem Abriss.
Praktische Tipps
Städtische Transformationsdateien haben mehrere Interessengruppen. Anwalt für Immobilienrecht empfohlen.