Der Austausch von Gesundheitsdaten ist vom Nutzen des autorisierten Gesundheitspersonals und des Patienten abhängig.
Freigabe erlaubt
- Autorisiertes medizinisches Personal.
- Zum Wohle des Patienten.
- Eine ausdrückliche Zustimmung ist nicht erforderlich (Art. 6/3 – wie gesetzlich vorgeschrieben).
e-Pulse
- Ministeriumsinfrastruktur; offiziell.
- Benutzerpasswortprüfung.
Im Krankenhaus
- Der Zugriff erfolgt rollenbasiert.
- Protokollaufzeichnung + Überwachung.
Häufig gefragt
Werden Daten vom alten Krankenhaus angefordert?
Ja; Innerhalb von 30 Tagen auf Wunsch des Patienten.
Berichte über WhatsApp teilen?
Risiko; Möglicherweise liegt ein Verstoß gegen KVKK vor; KEP / E-Signatur wird empfohlen.
Muss das Krankenhaus einen Datenschutzbeauftragten ernennen?
Eine praktische Notwendigkeit, wenn es mehr als 50.000 Dateien verarbeitet.
Einschlägige Gesetzgebung
- KVKK-Nr. 6698 Artikel 12 – Verpflichtung zur Datensicherheit; Mitteilung über einen Verstoß (Art. 12/5).
- KVKK-Nr. 6698 Artikel 14 – Anspruch auf Schadensersatz.
- KVKK-Nr. 6698 Artikel 18 – Verwaltungsstrafe (bis zu 5 Millionen TL).
- DSGVO Art. 33-34 – 72-Stunden-Benachrichtigung bei Verstößen bei grenzüberschreitender EU-Übermittlung.
- TCK Art. 135-136 – Unrechtmäßige Erfassung/Verbreitung personenbezogener Daten.