Eine Antwort innerhalb von 30 Tagen ist obligatorisch, wenn die betroffene Person eine Anfrage stellt. Es besteht die Gefahr einer Verwaltungsstrafe von 18.000–1.000.000 TL, wenn keine oder eine irreführende Antwort erfolgt.
KVKK Artikel 13 – Antragsprozess
Rechte der betroffenen Person
- Erfahren Sie, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden.
- Auskunft anfordern, wenn personenbezogene Daten verarbeitet wurden.
- Zweck der Verarbeitung + Lernen, ob es angemessen verwendet wird.
- Kenntnis des Dritten, an den die Übertragung erfolgt.
- Antrag auf Korrektur unvollständiger/falsch verarbeiteter Daten.
- Antrag auf Löschung oder Vernichtung (Art.7).
- Erheben Sie keine Einwände gegen die Transaktion.
- Widerspruch, sofern das Ergebnis der automatischen Verarbeitung betroffen ist.
- Schadensersatz verlangen (Art.14).
Idealer Antwortprozess
Häufig gestellte Fragen
Die Anfrage scheint betrügerisch/böswillig zu sein; Können wir ablehnen?
Abgelehnt bei „offensichtlich unbegründeter“ oder „unberechtigter Person“. Allerdings begründet und schriftlich; Andernfalls ist die Beschwerde der KVKK berechtigt.
Wir können die Daten nicht löschen, wir müssen sie gesetzlich aufbewahren; Was sollen wir tun?
Grund für die Ablehnung: gesetzliche Haftung (Steuer, Versicherung, Handelsbuch). Nach Ablauf der Speicherfrist erfolgt eine automatische Löschinformation.
Was machen wir mit Massen-DSAR (10.000 Benutzer gleichzeitig)?
Automatisiertes Portal + manueller Genehmigungsprozess. Dauer: 30 Tage für einen einzelnen Benutzer; Gleiche Zeit für Massenbedarf, aber zusätzliches Personal + Automatisierung. KVKK-Verlängerung kann beantragt werden (begründet).
Reagieren wir auf anonyme E-Mails?
Nein, eine Authentifizierung ist erforderlich. KVKK Artikel 13/2 – Der Datenverantwortliche bestätigt die Identität. TR ID + registrierte E-Mail wird empfohlen.
Was macht KVKK, wenn keine Antwort erfolgt?
Eröffnet eine Untersuchung bei Beschwerde; Die Verwaltungsstrafe liegt zwischen 18.000 und 1.000.000 TL. Das Ausmaß von Rückfällen und Verstößen vervielfacht sich.
Einschlägige Gesetzgebung
- KVKK-Nr. 6698 Artikel 12 – Verpflichtung zur Datensicherheit; Mitteilung über einen Verstoß (Art. 12/5).
- KVKK-Nr. 6698 Artikel 14 – Anspruch auf Schadensersatz.
- KVKK-Nr. 6698 Artikel 18 – Verwaltungsstrafe (bis zu 5 Millionen TL).
- DSGVO Art. 33-34 – 72-Stunden-Benachrichtigung bei Verstößen bei grenzüberschreitender EU-Übermittlung.
- TCK Art. 135-136 – Unrechtmäßige Erfassung/Verbreitung personenbezogener Daten.