TCK Artikel 25 regelt Selbstverteidigung als Grund für die Einhaltung des Gesetzes: „Der Täter wird nicht für die begangenen Taten mit der Verpflichtung bestraft, einen ungerechtfertigten Angriff abzuwehren, der sich gegen ein ihm oder einer anderen Person zustehendes Recht richtet, der eingetreten ist, mit Sicherheit stattfinden oder wiederholt werden wird, und zwar im Verhältnis zum Angriff entsprechend den Umständen und Bedingungen zu diesem Zeitpunkt.“
Bedingungen der legitimen Verteidigung
- Angriff:
- Echt (keine Fälschung/Wahnvorstellung).
- Rechtswidrig (unerlaubt, unbefugt).
- Es ist passiert, es wird mit Sicherheit passieren, oder es wird mit Sicherheit wieder passieren.
- Gerichtet auf ein Recht (Leben, Körper, Eigentum, sexuelle Immunität).
- Ausschluss:
- Gemacht gegen Angriffe.
- Es geschah „in diesem Moment“ (die nach dem Ende des Angriffs ergriffenen Maßnahmen sind keine Verteidigung).
- Notwendig (Pflicht).
- Proportional.
Kriterium „Verhältnismäßigkeit“
Die Verteidigung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere und Art des Angriffs stehen. Die Einschätzung des Obersten Gerichtshofs:
- Intensität des Angriffs (Faust vs. Messer).
- Körperlicher Status/Altersstatus des Täters.
- Körperlicher/altersbedingter Zustand des Opfers.
- Dauer des Angriffs.
- Möglichkeit, um Hilfe zu rufen.
- Fluchtmöglichkeit.
Überschreitung des Grenzwerts (TCK-Artikel 27)
Wenn die Grenze der legitimen Verteidigung überschritten wird:
- Art.27/1 – Überschreitung des ordentlichen Limits: Die Strafe wird reduziert (1/4-2/3).
- Art.27/2 – Entschuldbare Aufregung, Angst, Eile und Übermaß: Es wird keine Strafe verhängt; Die Person wird nicht erneut bestraft.
Welche Situationen sind entschuldbar?
- Unerwarteter Nachtanfall (beim Aufwachen).
- Angriff auf Familienmitglieder.
- Ein Angriff, der die unbewaffnete körperliche Schwäche der Frau ausnutzt.
- Täterstatus bei Angriffen auf ältere Menschen und Kinder.
- Extrem intensive, unerwartete Bedrohung.
Oberster Gerichtshof 1. CD und CGK – etablierter Ansatz
1. Bei der Selbstverteidigungsbeurteilung bewerten CD und CGK gemeinsam die „reale Position des Täters in diesem Moment“ (psychisch, physisch) und „die Schwere des Angriffs“; Anstelle einer späteren externen Bewertung wird das Kriterium der „vernünftigen Person zum Zeitpunkt des Vorfalls“ herangezogen. Bei Überschreitung des Grenzwerts muss der Begriff „Angst und Alarm“ durch konkrete Anhaltspunkte gestützt werden (Zittern, Ohnmachtsgefahr, lauter werdende Stimme, Suche nach einem Fluchtweg).
Limit „Erst zuschlagen“
Wenn der Täter den Angriff selbst initiiert oder provoziert hat, kommt Notwehr nicht zur Anwendung. War der erste Angriff jedoch kleinräumig und die Gegenpartei reagierte übermäßig (z. B. der Unterschied zwischen Faust und Messer), kommt erneut die Verteidigung ins Spiel.
Wohnungsverteidigung
Bei Angriffen auf Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nebengebäude wird das Maß „Verhältnismäßigkeit“ flexibler beurteilt; Der Sonderstatus des Hauses wird berücksichtigt.
Praktische Überlegungen
Verteidigungsstrategie
- Klärung der konkreten Merkmale des Angriffs.
- Dokumentation des aktuellen Zustands des Angeklagten (psychisch, physisch).
- Die Vorgeschichte der anderen Partei (aggressives Verhalten).
- Welche der drei Bestimmungen Artikel 25 – Artikel 27/1 – Artikel 27/2 sollten angewendet werden?
Die These der legitimen Verteidigung ist eine kritische Verteidigung, die das Gleichgewicht der Strafakten verändern kann. Erfahrener Strafverteidiger ist ein Muss.