NFT (nicht fungibler Token) ist der Token, der die Einzigartigkeit in der Blockchain markiert. Das häufigste Missverständnis aus rechtlicher Sicht:Der NFT-Käufer kauft das Werk/Kunstwerk nicht; besitzt nur den Token.
Rechtliche Natur von NFT
- NFT ist ein Token (ähnlich einem digitalen Zertifikat).
- Das Token ist nicht das Werk selbst – es enthält einen Verweis auf die „Metadaten“ des Werks
- Das Urheberrecht geht in der Regel nicht auf den NFT-Käufer über.
- Der Käufer kann gemäß den Vertragsbedingungen bestimmte Nutzungsrechte erhalten.
FSEK-Antrag Nr. 5846
- Finanzielle Rechte (FSEK Art. 21-25): Vervielfältigung, Verbreitung, Darstellung, Übertragung an die Öffentlichkeit – können durch Vertrag übertragen werden.
- Urheberpersönlichkeitsrechte (FSEK Art. 14-17): Nicht übertragbar (Eigentum, Erlaubnis, Verformung).
- NFT-Transaktionen gewähren nur „Eigentum an Token“, ohne finanzielle Rechte zu übertragen.
- Für die Urheberrechtsübertragung ist ein ausdrücklicher und schriftlicher Vertrag erforderlich.
Typische NFT-Transaktionstypen
- Nur Token: Der Käufer erhält den Token; Kein Recht zur Anzeige/Reproduktion.
- Begrenzte Nutzung: Persönliche Anzeige + Teilen in sozialen Medien.
- Kommerzielle Nutzung: Verwendung in Werbung, Produkt (privater Vertrag).
- Vollständige Urheberrechtsübertragung: Alle finanziellen Rechte am Werk (selten, zusätzliche Gebühr).
Das Problem mit Fälschungen/nicht autorisierter Prägung
- Das Werk einer anderen Person ohne Erlaubnis als NFT veröffentlichen – Urheberrechtsverletzung.
- Entfernung von Inhalten über das Beschwerdesystem auf Marktplätzen wie OpenSea und Foundation.
- Türkische Justiz: 5846 FSEK Art. 71-72 Freiheitsstrafe und Geldstrafe.
- Käufer ungerechtfertigte Bereicherung + Schadensersatz.
Oberster Gerichtshof – Erwarteter Ansatz
Der 11. HD des Obersten Gerichtshofs und die zuständigen Kammern wenden die 5846 FSEK-Kriterien bei NFT-Transaktionen an; Sofern die Übertragung der finanziellen Rechte im Vertrag nicht klar geregelt ist, gilt die Übertragung als nicht erfolgt und die Rechte des Urhebers bleiben gewahrt. Im Falle einer unbefugten Prägung wird eine Stornierung + Entschädigung erwartet.
Auktionsrecht und NFT
- NFT-Auktionen (Christie's, Sotheby's) unterliegen möglicherweise nicht den türkischen Auktionsbestimmungen.
- Für Auslandsgeschäfte gilt das internationale Privatrecht.
- Im Streitfall ist die Autorität des türkischen Gerichts fraglich.
Praktische Ratschläge – für den Käufer
Praktische Ratschläge – für den Künstler
Der NFT-Rechtsrahmen entwickelt sich weiter. Anwalt für geistiges Eigentum und IT-Recht empfohlen.