Artikel 252 des TCK bestraft „einen Amtsträger, der direkt oder über Mittelsmänner sich selbst oder einer anderen von ihm benannten Person Vorteile verschafft, um eine Arbeit auszuführen oder nicht auszuführen, die im Widerspruch zu seinen Pflichten steht“, als Bestechung anzunehmen.
Strafen
- Art.252/1 (Beamte, die Bestechung annehmen): 4-12 Jahre Gefängnis.
- Art.252/2 (Bestechung): Er wird innerhalb derselben Gruppe bestraft.
- Art.252/3: Gewährung von Vorteilen für eine den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechende Geschäftstätigkeit (einfache Bestechung): 2–5 Jahre Haft.
- Art.252/4 (Mediation): Die Person, die als Vermittler in einer Bestechungsbeziehung auftritt, unterliegt der gleichen Strafe.
- Art.252/5 (Dritte Person, zu deren Gunsten eine Bestechung gewährt wird): Die dritte Person, die wissentlich Vorteile gewährt, wird ebenfalls bestraft.
Elemente der Kriminalität
- Täter: Beamter (TCK Artikel 6/1-c).
- Nutzen: Geld, Waren, Dienstleistungen, Bevorzugung usw. (ohne Unterscheidung zwischen materiell und immateriell).
- Als Gegenleistung für die „Erledigung der Arbeit“: Eine Arbeit, die den Anforderungen der Aufgabe widerspricht (Art. 252/1) oder angemessen (Art. 252/3).
- Absichtliche Zustimmung oder Annahme.
Phase „Versprechen/Vereinbarung“
Das Verbrechen der Bestechung tritt nur in der Phase „Versprechen-Annahme“ auf, ohne dass dadurch ein tatsächlicher Nutzen entsteht. Also:
- Wenn der Amtsträger das Bestechungsangebot annimmt, ist die Straftat abgeschlossen, auch wenn kein tatsächliches Geld eingegangen ist.
- Eine Straftat liegt vor, sobald der Geber ein Angebot macht.
Effektives Bedauern (TCK-Artikel 254)
Für das Verbrechen der Bestechung gibt es eine besondere wirksame Reueklausel:
- Wenn der Geber oder Empfänger die Behörde vor Beginn der Ermittlungen benachrichtigt und die Bestechung oder den daraus erzielten Vorteil herausgibt: wird keine Strafe verhängt.
- Meldung/Übergabe nach Beginn der Ermittlungen: Die Strafe wird erheblich gemindert.
- Diese Bestimmung ist für die Ermittlungsstrategie von entscheidender Bedeutung.
5. CD und CGK des Obersten Gerichtshofs – etablierter Ansatz
5. Im Straftatbestand der Bestechung verlangen CD und CGK, dass die „Versprechensannahme“ durch konkrete Beweise (Sprachaufzeichnung, Nachricht, Banküberweisung, Augenzeuge) nachgewiesen wird und dass die Möglichkeit, dass die reine Zinsübertragung auf einem anderen Rechtsgrund beruht, ausgeschlossen ist.
Bestechung bei Angeboten
- Öffentliche Verwaltung Nr. 4734 + TCK Artikel 252 zusammen mit der Bewertung.
- Ausschreibungsmanipulation (TCK-Artikel 235) ist ein eigenständiges Verbrechen.
- Machtmissbrauch + Bestechungskette.
„Geschenk“ – Bestechungsgrenze
- DMK-Nr. 657 Artikel 29: Beamte dürfen nichts anderes als kleine Geschenke erhalten.
- Geschenke, die über das Maß persönlicher und sozialer Höflichkeit hinausgehen, sind anfällig für Bestechung.
- Ein ständiger Strom von Geschenken innerhalb einer „Geschäftsbeziehung“ deutet auf eine Bestechungsabsicht hin.
- Ethische Grenze: kleiner Betrag + Beträge außerhalb eines gewöhnlichen Anlasses (Weihnachten, Geburtstag) + persönliche Beziehung.
Praktische Überlegungen
Bei Bestechungsfällen gibt es mehrere Angeklagte und Gegenbeweise. Erfahrener Strafverteidiger ist ein Muss.