Artikel 243 des TCK ist das Verbrechen des illegalen Zugriffs auf ein Informationssystem. Hauptkriterien: unberechtigter Zugriff, Vorsatz, Verweildauer im System. Der Zugriff mit geteiltem Passwort gilt als „rechtmäßig“; Allerdings kann Missbrauch zu einem gesonderten Verbrechen führen.
Elemente des Verbrechens
Strafbetrag
- Grundlegend: Bis zu 1 Jahr Haft oder Geldstrafe.
- Kopieren von Daten aus dem System: 1-3 Jahre + Strafgeld.
- Öffentliches Institutionensystem (Art. 244/2): 1-3 Jahre, separate Straftat.
Verteidigungsargumente
- Berechtigungsnachweis: Bereitstellung von Passwort, Vertragsklausel (z. B. wurden die Informationen früherer Mitarbeiter nicht erneuert), Dienstvertrag.
- Keine Absicht: URL falsch (Tippfehler), leerer Dollar (Standardanmeldeinformationen).
- Vorübergehende Anwesenheit: Beenden mit einem Klick (kein Schaden angerichtet).
- Bug-Bounty-Programm: Ein Autorisierungszertifikat kann eingereicht werden.
Was ist, wenn der alte Mitarbeiter immer noch sein Passwort verwendet?
Ja, es ist ein Verbrechen. Es ist die Schuld des Unternehmens, dass das Passwort nach Abschluss der Arbeiten nicht gelöscht wird, aber strafrechtlich gesehen kommt es vor allem darauf an, dass der ehemalige Mitarbeiter „unerlaubt“ gehandelt hat. Praktisch: Die Passwortlöschung bei Arbeitsende ist eine vertragliche Verpflichtung.
Wird SQL-Injection in Betracht gezogen?
Ja. Unter SQL-Injection versteht man einen unbefugten Zugriff auf das IT-System; Darüber hinaus kann m.244/1 (Behinderung/Störung des Systembetriebs) ausgelöst werden.
Vorausschauender Zugriff über die Benutzeroberfläche?
Brute-Force/Credential Stuffing unbefugter Zugriff, m.243. Darüber hinaus ist die Behinderung des Betriebs des m.244-Systems (Überschreitung des Ratenlimits) ein weiteres Verbrechen.
Ist es ein Verbrechen, eine Verbindung zu offenem WLAN herzustellen?
Umstritten. Ein unverschlüsseltes WLAN-Netzwerk kann so interpretiert werden, dass der Besitzer den Zugriff gestattet; Allerdings ist das Betreten des Router-internen Panels (admin/admin) definitiv eine Straftat.
Ist das System der öffentlichen Institutionen anders?
Ja – TCK-Artikel 244/2: 1–3 Jahre. Darüber hinaus ist bei einer erheblichen Strafe gemäß CMK 250 das oberste Strafgericht befugt.
Einschlägige Gesetzgebung
- TCK Art.243 – Eingabe in das Informationssystem (1-3 Jahre + Strafgeld).
- TCK-Artikel 244 – Verhinderung/Unterbrechung des Systembetriebs (1–5 Jahre).
- TCK Art. 245 – Bank-/Kreditkartenbetrug (3–6 Jahre).
- TCK Art. 158/1-f – Qualifizierter Betrug, wenn das Informationssystem/die Bank/das Kreditinstitut das Instrument ist (3–10 Jahre).
- CMK-Artikel 134 – Durchsuchung, Kopieren, Beschlagnahme von Computern.