Das türkische Staatsbürgerschaftsgesetz Nr. 5901 regelt die Möglichkeiten für Ausländer, die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Es gibt gewöhnliche und außergewöhnliche Wege (Investition, Heirat, Dienst).
Der gewöhnliche Weg (Art.11)
- 5 Jahre Aufenthalt in der Türkei (ununterbrochen).
- Absicht, sich in der Türkei niederzulassen.
- Sie müssen einen guten moralischen Charakter haben (keine Vorstrafen).
- Kann Türkisch sprechen.
- Einkommen/Arbeitsplatz sichern.
- Allgemeine Gesundheitserklärung.
- Keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit.
Durch Investitionen (Art.12 + Verordnung)
- Kauf einer Immobilie für 400.000 USD (3-jährige Aufbewahrungspflicht).
- 500.000 USD Anlageinvestition.
- Bankeinlage im Gegenwert von 500.000 USD (3 Jahre).
- Staatsschuldtitel im Gegenwert von 500.000 USD (3 Jahre).
- Schaffung von Arbeitsplätzen für 50 Personen.
- Immobilien-Investmentfonds für 500.000 USD.
Durch Heirat (Art.16)
- Seit mindestens 3 Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sein.
- Leben in familiärer Einheit.
- Keine Aktivitäten ausüben, die der Einheit der Familie schaden würden.
- Keine Behinderung der öffentlichen Sicherheit.
Außergewöhnliche Wege (Art. 12 – Sonstiges)
- Außergewöhnlicher Dienst für die Türkei in den Bereichen Industrie, Gesundheit und Bildung.
- Außerordentliche Erfolge in den Bereichen Wissenschaft, Kultur und Sport.
- Ausländer türkischer Abstammung (Sonderregelung).
- Mit dem Vorschlag des Landes (Zusatzverordnung).
Bewerbungsprozess
Ablehnung und Einspruch
- Ablehnung des Staatsbürgerschaftsantrags: Recht auf Verwaltungsbeschwerde.
- Verwaltungsgerichtlicher Rechtsbehelf (Staatsrat in Ankara).
- Gründe für die Ablehnung: mangelnde Dokumentation, öffentliche Sicherheit, Moral.
Doppelte Staatsbürgerschaft
- Das türkische Recht akzeptiert die doppelte Staatsbürgerschaft.
- Was einige Länder (z. B. China) nicht zulassen, ist die Compliance des Ausländers.
- Blaue Karte/Prozess zum Entzug der türkischen Bürgerrechte.
10. Kammer des Staatsrates – etablierter Ansatz
Die 10. Kammer des Staatsrates erkennt an, dass der „Ermessensspielraum des Präsidenten“ bei Anträgen auf Staatsbürgerschaft weitreichend ist; Es strebt jedoch nach Verhältnismäßigkeit, Nichtdiskriminierung und angemessener Rechtfertigung bei der Ausübung des Ermessens. Eine Ablehnung allein aus Gründen der „öffentlichen Sicherheit“ kann ungerecht sein, sofern sie nicht durch konkrete Beweise gestützt wird
Praktische Tipps
Staatsbürgerschaftsakten erfordern eine langfristige Planung. Anwalt für Ausländer- und Staatsbürgerschaftsrecht empfohlen.