Drogenerlöse werden auf verschiedene Weise gewaschen, insbesondere durch Immobilien, Luxusfahrzeuge, Devisen und Kryptowährungen. Diese Tätigkeit stellt als „Geldwäsche“ ein eigenständiges Verbrechen dar und wird mit einer zusätzlichen Gefängnisstrafe geahndet.
Rechtlicher Rahmen
- Gesetz Nr. 5549:Verhinderung der Geldwäsche (MASAK).
- TCK Artikel 282: Geldwäsche von Vermögenswerten infolge einer Straftat (3–7 Jahre Haft).
- TCK Art. 220: Gründung einer Organisation (Kettenpraxis).
- TCK Art. 54-55:Beschlagnahme.
Typische Geldwäschemethoden
MASAK – Meldung verdächtiger Transaktionen
Banken, Juweliere, Immobilienmakler und Kryptobörsen sind verpflichtet, „verdächtige Transaktionen“ an MASAK zu melden. Typische Auslöser:
- Ungewöhnlich hohe Bargeldbewegung.
- Inkonsistentes Einkommens-Vermögens-Gleichgewicht.
- Aufteilen eines großen Betrags in mehrere kleinere Transaktionen („Smurfing“).
- Komplexe Kette von Krypto-Börsen.
7. CD und CGK des Obersten Gerichtshofs – Grundsatz
7. CD und CGK akzeptieren, dass bei der Straftat der Geldwäsche das Vorliegen einer „Vortat“ (Droge) durch konkrete Beweise nachgewiesen werden muss, die Tat der Geldwäsche durch eine konkrete Transaktionskette nachgewiesen werden muss und die Behauptung einer „möglichen Quelle“ als unzureichend angesehen wird.
Status von Familienmitgliedern
Es ist üblich, dass Eigentum, das mit Drogenerlösen gekauft wurde, an Familienmitglieder geschrieben wird. In diesem Fall:
- Das Familienmitglied kann nachweisen, dass es in gutem Glauben ist; Es sind jedoch konkrete Beweise erforderlich.
- Das Eigentum ist durch die Beschlagnahmung durch Dritte gefährdet
- Das Familienmitglied kann indirekt wegen Geldwäsche nach Artikel 282 angeklagt werden.
Praktische Überlegungen
Diese Akten erfordern eine vielschichtige finanz- und strafrechtliche Expertise. Das Team für Finanzrecht und Strafrecht sollte zusammenarbeiten.