Die am häufigsten verwendeten technischen Beweise in Drogenfällen sind Urin- und Haartests. Die technischen Merkmale dieser Tests, die Bedingungen für ihre Anerkennung als Beweismittel und „falsch positive“ Einwände sind Gegenstand dieses Artikels.
Urintest – Fensterperiode
- Cannabis (THC): 3–30 Tage (abhängig von der Häufigkeit des Konsums).
- Kokain: 1-4 Tage.
- Heroin/Morphin: 1-3 Tage.
- Methamphetamin: 1-4 Tage.
- MDMA: 1-3 Tage.
- Synthetische Cannabinoide: Werden in Standardpanels möglicherweise nicht nachgewiesen; besondere Prüfung erforderlich.
Haartest – Rückblick
Der Haartest ermöglicht dank der Wachstumsrate der Haare (ca. 1 cm/Monat) eine rückwirkende Erkennung bis zu 90 Tage; In einigen Fällen werden Informationen bis zu 6 Monate im Voraus bereitgestellt. Von der Haarspitze werden insgesamt 3-4 cm abgenommen; Jeder cm zeigt einen anderen Zeitraum.
„Falsch-Positiv“-Risiken
- Einige verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. verschreibungspflichtige Medikamente auf Amphetaminbasis) können beim Test ein positives Ergebnis liefern.
- Pflanzliche Produkte und Lebensmittel (Mohnbrot, einige Tabletten/Sirupe).
- Passive Exposition (Umgebung mit intensivem Marihuanarauch) kann in manchen Fällen zu überschwelligen Ergebnissen führen.
- Externe Kontamination bei Haartests (längere Exposition gegenüber Marihuanarauch).
Bestätigungstest (GC-MS / LC-MS)
Schnelltests (Immunoassay) sind nur „vorläufige Tests“. Forensischer Standard: Ein positives Ergebnis muss durch GC-MS (Gaschromatographie-Massenspektroskopie) oder LC-MS (Flüssigkeitschromatographie-Massenspektroskopie) bestätigt werden. Ein unbestätigtes Ergebnis ist vor Gericht ein schwacher Beweis.
10. CD des Obersten Gerichtshofs – Grundsatz
10. CD-, Urin- und Haartests können zur Verurteilung herangezogen werden, vorausgesetzt, dass sie ordnungsgemäß gesammelt werden, die Beweiskette gewahrt bleibt, eine Bestätigungsanalyse durchgeführt wird und der Bericht von einem unabhängigen Labor eingeholt wird; Es wird anerkannt, dass der Voruntersuchungstest allein nicht ausreicht.
Einspruchsrechte des Beklagten
Forensische Dateien sollten mit fachkundiger Unterstützung bearbeitet werden. Anwalt für Drogenkriminalität empfohlen.