Die Begehung eines Drogenverbrechens im Rahmen organisatorischer Aktivitäten vervielfacht sowohl die Strafe gemäß Artikel 188/5 des TCK als auch eine vom TCK-Artikel 220 des Organisationsverbrechens getrennte Strafe. Aus diesem Grund sind organisierte Drogenakten die am stärksten geahndeten Akten der Strafjustiz.
Elemente der Organisation (TCK Artikel 220)
- Eine Versammlung von mindestens drei Personen.
- Hierarchische Struktur und Befehlskette.
- Kontinuität und Arbeitsteilung.
- Kombination (Drogen) in einer bestimmten Art von Straftat, die gegen das Gesetz begangen werden soll.
- Eignung: Eignung zur Begehung der beabsichtigten Straftaten hinsichtlich Struktur, Mitgliederzahl, Werkzeug und Ausrüstung.
Strafen – kumulative Wirkung
- TCK Art. 220/1: Gründung/Leitung einer Organisation – 4–8 Jahre (oder 2–6 Jahre, je nach Niveau).
- TCK Art. 220/2: Mitgliedschaft in einer Organisation – 1–3 Jahre (aktuelle Praxis).
- TCK-Artikel 188/5: Im Rahmen organisatorischer Aktivitäten wird die Drogenkriminalität um ein Vielfaches erhöht.
- Als Ergebnis der Beratung kann die Gesamtstrafe mehr als 30 Jahre betragen.
Supreme Court CGK und 10. CD – Nachweis der Organisation
CGK und die 10. CD stellten fest, dass für die Akzeptanz der „Organisation“ strukturelle Kontinuität, bewusste Arbeitsteilung, Hierarchie mit konkreten Belegen nachgewiesen werden müssen (Kommunikationsverkehr, finanzielle Beziehung, Aufgabenteilung, gemeinsame Einsatzplanung); Darin heißt es immer wieder, dass der bloße Verkauf oder Transport von Drogen durch mehr als eine Person nicht als Organisation angesehen werden kann.
Effektives Bedauern und Organisation
TCK-Artikel 221 ist eine besondere wirksame Reuebestimmung für Organisationsverbrechen: Die Sicherstellung der Auflösung der Organisation durch Bereitstellung von Informationen vor ihrer Gründung oder die Bereitstellung von Informationen durch Verlassen der Organisation während ihrer Tätigkeit kann dazu führen, dass keine Strafe verhängt oder verringert wird. Diese Bestimmung hat äußerst praktische Auswirkungen für Drogenorganisationen.
Kritische Punkte in der Untersuchungsphase
- Ob die Entscheidung über die Erkennung und das Abfangen von Kommunikation (CMK Art. 135) vom zuständigen Gericht und in Übereinstimmung mit dem Verfahren getroffen wird.
- Grenzen der Ernennung zum „Geheimermittler“ (CMK Artikel 139).
- Bewahrung der Kette der technischen Überwachung (CMK Art. 140) Video-/Audioaufzeichnungen.
- Finanzberatungsbericht, Banktransaktionen, Krypto-Wallet-Analyse.
- Die Flexibilität, die der Vorteil des Katalogverbrechens (CMK-Artikel 100/3) der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Festnahme bietet.
Organisierte Drogenakten werden durch Berge von Gegenbeweisen vorangetrieben; Die Unterstützung durch einen in Organisationsstraftaten erfahrenen Strafverteidiger ist unabdingbar.