Verwaltungs- und Steuerrecht makaleler
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 4708: GESETZ ÜBER BAUINSPEKTION
Zweck, Umfang, Anwendungsrisiken und praktischer Anwendungsplan des GESETZES ÜBER BAUINSPEKTION Nr. 4708.
Devamını Oku02
Leitfaden zum Gesetz Nr. 4642: IM BESCHLUSS DES MINISTERRATS VOM 28.01.2002 UND NR. 2002/3654 ÜBER DIE BESTIMMUNG DER PERSONEN, DIE VON DER BESTIMMUNG DES ARTIKELS 1 ABSATZ 1 DES GESETZES NR. 4736 VOM 01.08.2002 ENTSCHEIDUNG ÜBER ÄNDERUNG (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 4642)
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Gesetz Nr. 5106 Leitfaden: VOM 21.3.2019 MIT DER SOFORTIGEN Enteignung einiger verbesserter Grundstücke durch die Generaldirektion der türkischen Aktiengesellschaft für elektrische Übertragung im Rahmen der Projektentscheidung 380 KV KASTAMONU 380-BARTIN OSB für die Energieübertragungsleitung Aufhebung des Präsidialbeschlusses Nr. 847 (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 5106)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 5195 vom 13.4.1999 über die Qualität der Einheiten, die die Übersee-Organisation öffentlicher Institutionen und Organisationen bilden, die Stadt und das Land, in dem sie ansässig sind, den Aufgabenbereich, die Länder, in denen sie akkreditiert sind, und die Missionen, die sie ausüben VERBUNDEN. BESCHLUSS ÜBER ÄNDERUNGEN DES BESCHLUSSES DES MINISTERRATS NR. 99/12770 (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 5195)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 5103: IN DER PROVINZ DENİZLİ, BEZIRK TAVAS, NUMMERIERT S:61796, S:63642 UND S:200808574 IV. BESCHLUSS ÜBER DIE SOFORTIGE Enteignung DURCH DIE GENERALDIREKTION FÜR BERGBAU UND ERDÖLANGELEGENHEITEN, IN DEN GRUPPENBERGBAU-(BRAUNKOHLE)-BETRIEBSLIZENZGEBIETEN, DURCH DIE GENERALDIREKTION FÜR BERGBAU UND ERDÖLANGELEGENHEITEN, IMMOBILIEN, DIE BENÖTIGT WERDEN, UM DIE MINERALPRODUKTION, DIE EINEN LIZENZEN VORLIEGT, FORTSETZEN ZU KÖNNEN (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 5103)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 5206: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE UNTERSTÜTZUNG VON EINLAGEN UND TEILNAHMEKONTEN GEGEN WECHSELSTÖRUNGEN (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 5206)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 4925: STRASSENVERKEHRSRECHT
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 5139: LIQUIDATED S.S. S.S., das mit der Entscheidung über die Streichung der Schulden der SOUTHEAST AGRICULTURAL SALES COOPERATIVES UNION gegenüber der ÖFFENTLICHKEIT liquidiert wurde. BESCHLUSS ÜBER DIE STILLSCHULDUNG DER ÖFFENTLICHEN SCHULDEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN VERKAUFSKOOPERATIVENGEWERKSCHAFT FÜR FRÜCHTE UND ERZEUGNISSE (BESCHLUSSNUMMER: 5139)
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