Verwaltungs- und Steuerrecht makaleler
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 4471: GESETZ ÜBER DIE BEREITSTELLUNG PRIVATER VERSORGUNGEN UND AUSRÜSTUNG FÜR ZIVILMASCHINEN UND -FAHRER ZUM ZAHLEN, DIE IN MOTORISIERTEN WAFFEN UND FAHRZEUGEN DER ARMEE VERWENDET WERDEN
Zweck, Umfang, Umsetzungsrisiken und Fahrplan für die praktische Anwendung des GESETZES Nr. 4471 ÜBER DIE FRAGE VON PRIVATER AUSRÜSTUNG UND AUSRÜSTUNG FÜR BEZAHLTE ZIVILMASCHINEN UND FAHRER ZUM EINSATZ IN MOTORISIERTEN WAFFEN UND FAHRZEUGEN DER ARMEE.
Devamını Oku02
4589 Sayılı Kanun Rehberi: T.C. EMEKLİ SANDIĞI YOKLAMA YÖNETMELİĞİ
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3756: IM BESCHLUSS DES MINISTERRATS VOM 28.01.2002 UND NR. 2002/3654 ÜBER DIE BESTIMMUNG DER PERSONEN, DIE VON DER BESTIMMUNG DES ARTIKELS 1 ABSATZ 1 DES GESETZES NR. 4736 VOM 01.08.2002 ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE INKRAFTSETZUNG DER BEIGELEGTEN ENTSCHEIDUNG BEZÜGLICH ÄNDERUNGEN (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3756)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 4050: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER GRENZEN UND KOORDINATEN DES GEBIETS „TECHNOPARK İSTANBUL-2“, DAS ZUR TECHNOLOGIEENTWICKLUNGSZONE ISTANBUL GEHÖRT (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 4050)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 4516 vom 13.04.1999 über die Qualität der Einheiten, die die Übersee-Organisation öffentlicher Institutionen und Organisationen bilden, die Stadt und das Land, in denen sie ansässig sind, das Missionsgebiet, die Länder, in denen sie akkreditiert sind, und die Missionen, in denen sie tätig sind VERBUNDEN. BESCHLUSS ÜBER ÄNDERUNGEN DES BESCHLUSSES DES MINISTERRATS NR. 99/12770 (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 4516)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3970: ALS ERGEBNIS DER NEUBEWERTUNG DES ERHALTUNGSZUSTANDS DES NATÜRLICHEN GEBIETS DES BEZIRKS RIVA-ÇAYAĞZI, DAS INNERHALB DER GRENZEN DES BEZIRKS BEYKOZ DER PROVINZ ISTANBUL LIEGT, WERDEN EINIGE GEBIETE STRENG ALS EMPFINDLICHE GEBIETE REGISTRIERT UND ERKLÄRT GESCHÜTZT. ENTSCHEIDUNG ÜBER GEMACHT (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3970)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 4191: ENTSCHEIDUNG ZUR ÄNDERUNG DER ENTSCHEIDUNG ÜBER STAATLICHE BEIHILFEN FÜR INVESTITIONEN (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 4191)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 4000: EINRICHTUNG DER FAKULTÄTEN UND INSTITUTE, DIE IN DER ANHANGLISTE I ANGEGEBEN SIND, SCHLIEßUNG DER FAKULTÄTEN, INSTITUTE UND HOCHSCHULEN, DIE IN DER ANHANGLISTE NR. ENTSCHEIDUNG ÜBER (ANZAHL DER ENTSCHEIDUNGEN: 4000)
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