Verwaltungs- und Steuerrecht makaleler
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3095: GESETZ ÜBER GESETZLICHE ZINSEN UND VERZUGSZINSEN
Zweck, Umfang, Umsetzungsrisiken und praktischer Anwendungsplan des GESETZES Nr. 3095 ÜBER GESETZLICHE ZINSEN UND VERZUGSZINSEN.
Devamını Oku02
Leitfaden zum Gesetz Nr. 2817: Der Geltungsbereich der Konventionen und Protokolle des Europarats, die Namen sowie die Daten und die Anzahl der Genehmigungsverfahren sind in der beigefügten Liste aufgeführt. Gemäß dem Antrag des Vereinigten Königreichs beim Europarat ist die Republik Türkei. ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE FESTSTELLUNG, DASS SICH DIE BEZIEHUNGSBEDINGUNGEN GEÄNDERT HABEN, SO DASS GIBELITARI AB 27. OKTOBER 2019 EINGESCHLOSSEN IST (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 2817)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3340: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON KREDITWERTEN AN HANDWERKER UND HANDWERKER DURCH DIE GEMEINSAME AKTIENGESELLSCHAFT DER TÜRKİYE HALK BANKASI (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3340)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3298: DROGENGESETZ
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Gesetz Nr. 3222 Leitfaden: ZUM ZWECK DER VERSCHIEBUNG ZWISCHEN POLLS NUMMERIERT 34-41 DER 154-KV-ENERGIEÜBERTRAGUNGSLEITUNG ŞEMİKLER-ULUCAK UND PFOSTEN NUMMERIERT 98-103 DER 400-KV-ENERGIEÜBERTRAGUNGSLEITUNG BORNOVA GİS-İZDEMİR TES BESCHLUSS DER GENERALDIREKTION DER TÜRKISCHEN ELEKTRISCHEN TRANSMISSION-AKTIENGESELLSCHAFT ÜBER DIE SOFORTIGE Enteignung einiger Immobilien (Entscheidungsnummer: 3222)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3180: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE BEREITSTELLUNG VON ÜBERSCHÄDENS-RÜCKVERSICHERUNGSUNTERSTÜTZUNG DURCH DEN STAAT FÜR DIE OBLIGATORISCHEN ERDBEBENVERSICHERUNGSRISIKEN, DIE VON DER NATURKATASTROPHENVERSICHERUNGSEINRICHTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3180)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3343: ANWENDUNG UND ERSTE RATENzahlung gemäß Artikel 3 und Artikel 4 (mit Ausnahme der Klauseln Dreizehnter und Vierzehnter) des Gesetzes Nr. 3343. 7256 ÜBER DIE UMSTRUKTURIERUNG EINIGER FORDERUNGEN UND ÄNDERUNGEN IN EINIGEN GESETZEN BESCHLUSS ÜBER DIE VERLÄNGERUNG DER ZAHLUNGSFRISTEN UM EINEN MONAT AB DEM ENDE DER IN DEN GLEICHEN ARTIKELN ANGEGEBENEN FRISTEN (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3343)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2816: AUFGRUND DER BETEILIGUNG DER REPUBLIK USBEKISTAN AN DER NACHITSCHEWAN-ABKOMMEN ÜBER DIE GRÜNDUNG DES KOOPERATIONSRATS DER TÜRKISCHSPRACHIGEN LÄNDER WIRD DER ANWENDUNGSBEREICH DER GENANNTEN ABKOMMEN AB DEM 14.10.2019 DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE BESTIMMUNG ENTSTEHEN WURDE GEÄNDERT, UM DIE REPUBLIK USBEKISTAN EINZUSCHLIESSEN (BESCHLUSSNUMMER: 2816)
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