Verwaltungs- und Steuerrecht makaleler
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2878: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ERKLÄRUNG DES GEBIETS INNERHALB DER GRENZEN DER PROVINZ MALATYA, BEZIRK DOĞANYOL, NACHBARSCHAFT GÖKÇE ALS RISIKOGEBIET (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 2878)
Zweck, Umfang, Umsetzungsrisiken und Fahrplan für die praktische Anwendung des Gesetzes mit der Nummer 2878 (Entscheidungsnummer: 2878) über die Entscheidung, das Gebiet innerhalb der Grenzen der Provinz Malatya, des Bezirks DoĞanyol und des Bezirks GökÇe Mahallesİ als risikoreiches Gebiet einzustufen.
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3357: ALS ERGEBNIS DER NEUBEWERTUNG DES ERHALTUNGSSTATUS DES NATÜRLICHEN SCHUTZGEBIETS DES EGIRDIR-SEES, DAS INNERHALB DER GRENZEN DER PROVINZ ISPARTA, EGIRDIR, GELENDOST, SENIRKENT UND YALVAÇ LIEGT, WIRD DAS GENAUE GEBIET MIT SEINEN GRENZEN UND KOORDINATEN ANGEZEIGT. BESCHLUSS ÜBER DIE REGISTRIERUNG UND ERKLÄRUNG ALS EMPFINDLICHES ZU SCHÜTZENDES GEBIET (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3357)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3112: „ZU VERWENDUNG ALS OFFENE LAGERFLÄCHE“, ENTHALTEN IM BESCHLUSS DES MINISTERRATS VOM 26.2.1998 UND NR. 98/10716. ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER PRÄSENTATION (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3112)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2972: GESETZ ÜBER DIE WAHL DER LOKALEN VERWALTUNG, DER BÜROS DES NACHBARSCHAFTSLEITERS UND DER ÄLTESTENRÄTZE
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3484: GESETZ ÜBER ÄNDERUNG UND ANNAHME DER ENTSCHEIDUNG MIT DEM GESETZ NR. 17 VOM 11.12.1978 ÜBER DIE FESTSETZUNG DER WÄHRUNGSGRENZEN, DIE IN DEN GESETZEN NR. ENTHALTEN SIND. 4353, 5539, 6200 UND 6760.
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3372: ALS ERGEBNIS DER NEUBEWERTUNG DES ERHALTUNGSSTATUS DES NATÜRLICHEN SCHUTZGEBIETS BEYKOZ (NÖRDLICHER TEIL ISTANBULS, SCHWARZMEERGÜRTEL) ÇAVUŞBAŞI UND GÖRELE NACHBARSCHAFTEN, LIEGT INNERHALB DER GRENZEN DER PROVINZ İSTANBUL, BEYKOZ BEZIRK, BESCHLUSS ÜBER DIE REGISTRIERUNG UND ERKLÄRUNG DER GEBIETE MIT DEN DARGESTELLTEN GRENZEN UND KOORDINATEN ALS EMPFINDLICHE GEBIETE, DIE ENDGÜLTIG ZU SCHÜTZEN SIND (BESCHLUSSNUMMER: 3372)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3699: ALS ERGEBNIS DER NEUBEWERTUNG DES ERHALTUNGSSTATUS DES NATÜRLICHEN GEBIETS DES WASSERFALLS GANISIPİ (BEYAZSU), DAS INNERHALB DER GRENZEN DES BEZIRKS ÇATAK IN DER PROVINZ VAN LIEGT, WERDEN EINIGE GEBIETE ALS EMPFINDLICHE GEBIETE, DIE ENDGÜLTIG SCHUTZZULASSEN SIND, REGISTRIERT UND ERKLÄRT. ENTSCHEIDUNG ÜBER (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3699)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3035: Nach dem Erdrutsch, der sich zwischen 11+500,00 und 12+000,00 Kilometern der Staatsstraße SİLİFKE-Mut ereignete, wurden die Arbeiten in der Region sofort abgeschlossen, um die Straße für den Verkehr freizugeben. BESCHLUSS ÜBER DIE SOFORTIGE Enteignung der Außenbereiche durch die Generaldirektion Autobahnen (Entscheidungsnummer: 3035)
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