Verwaltungs- und Steuerrecht makaleler
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2654: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE EINRICHTUNG, SCHLIESSUNG, ZUSAMMENLEGUNG ODER ÄNDERUNG DER NAMEN VON INSTITUT, FAKULTÄT, HOCHSCHULE UND AKADEMISCHER EINHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT EINIGEN HOCHSCHULEINRICHTUNGEN (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 2654)
Zweck, Umfang, Umsetzungsrisiken und praktische Anwendung des Gesetzes Nr. 2654 (Entscheidungsnummer: 2654) über die Gründung, Schließung, Zusammenlegung oder Namensänderung von Instituten, Fakultäten, Hochschulen und akademischen Einheiten auf der Grundlage einiger Hochschuleinrichtungen. Straßenkarte.
Devamını Oku02
Leitfaden zum Gesetz Nr. 2096: ALS ERGEBNIS DER NEUBEWERTUNG DES ERHALTUNGSSTATUS DES NATÜRLICHEN GEBIETS DER HALBINSEL KÜDÜR IM BEZIRK BODRUM IN DER PROVINZ MUĞLA ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE REGISTRIERUNG UND ERKLÄRUNG DES GEBIETS ALS EMPFINDLICHES GEBIET, DAS ENDGÜLTIG SCHÜTZT WERDEN MUSS (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 2096)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2708: Ein Treuhänder wird für die Gründerstiftung ernannt und als Ergebnis der von der Garantieuniversität durchgeführten Prüfungen wird festgestellt, dass sie die Bildungs- und Ausbildungsaktivitäten mit ihren aktuellen Vermögenswerten nicht fortsetzen können. Diese Situation wird vom Vorstand für Hochschulbildung geprüft. GENEHMIGT ENTSCHEIDUNG ZUR AUFHEBUNG DER BETRIEBSERLAUBNIS DER STADTUNIVERSITÄT ISTANBUL (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 2708)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2524: GESETZ ÜBER DIE AUSFÜHRUNG VON ANITKABİR-DIENSTLEISTUNGEN
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 1841: EINMALIG UND FÜR DAS JAHR 2020 GÜLTIG FÜR FERNSEH-, RADIO-, VIDEO- UND KOMBINIERTE GERÄTE, DIE AUS DEM AUSLAND MITGEFÜHRT WERDEN, AUSSER FÜR KOMMERZIELLE IMPORTZWECKE, SOWIE GERÄTE, DIE ANDERE AUDIO- UND/ODER VISUELLE SENDUNGEN EMPFANGEN KÖNNEN. ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN ERHALT DER BESTIMMTEN GEBÜHREN (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 1841)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2456: ALS ERGEBNIS DER NEUBEWERTUNG DES ERHALTUNGSZUSTANDS DES NATURSTÄTZGEBIETS AM KIRMİR-STRASSE, DAS INNERHALB DER GRENZEN DES BEZIRKS GÜDÜL IN DER PROVINZ ANKARA LIEGT, SOLLTE DAS GEZEIGTE GEBIET ENDGÜLTIG ALS EMPFINDLICHES GEBIET REGISTRIERT UND ERKLÄRT WERDEN GESCHÜTZT. ENTSCHEIDUNG ÜBER (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 2456)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2051: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ERKLÄRUNG DES GEBIETS INNERHALB DER GRENZEN DER PROVINZ MERSİN, DES BEZIRKS AKDENİZ UND DES BEZIRKS TURGUTREİS ALS RISIKOGEBIET (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 2051)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 1955: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE FESTLEGUNG DER TERMINE, AN DENEN EINIGE VEREINBARUNGEN IN KRAFT TRETEN (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 1955)
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