Verwaltungs- und Steuerrecht makaleler
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 1504: ENTSCHEIDUNG ÜBER projektbasierte staatliche Beihilfen für die Investition in unbemannte Flugfahrzeuge und Produktionsanlagen für intelligente Systeme, die in Istanbul gebaut werden sollen (Entscheidungsnummer: 1504)
Zweck, Umfang, Umsetzungsrisiken und Fahrplan für die praktische Anwendung des Gesetzes Nr. 1504 (Entscheidungsnummer: 1504) über projektbasierte staatliche Beihilfen für die Investition in unbemannte Flugfahrzeuge und Produktionsanlagen für intelligente Systeme, die in Istanbul gebaut werden sollen.
Devamını Oku02
Leitfaden zum Gesetz Nr. 1253: EINIGE VERBESSERTE IMMOBILIEN WERDEN VON DER GENERALDIREKTION DER TÜRKISCHEN ELEKTROVERTEILUNGSGESELLSCHAFT FÜR DEN BAU DER ENERGIEÜBERTRAGUNGSLEITUNG BELKIS TM-KARKAMIŞ TM GESCHLOSSEN, DIE INNERHALB DER GRENZEN VON GAZIANTEP ERRICHTET WERDEN WIRD PROVINZ. ENTSCHEIDUNG ÜBER ENTPROPRIATION (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 1253)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 668: ZEITRAUM FÜR DIE ERFÜLLUNG DES ALLGEMEINEN KOMMANDOS DER GENDARMERIE FÜR PRIVATE, NAMENSPERSONEN UND MILITÄRISCHE DIENSTLEISTUNGEN DURCH DAS MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG IM RAHMEN DER BESTIMMUNGEN DES MILITÄRKONSTRUKTIONSGESETZES NR. 1111. BESCHLUSS ÜBER VERLÄNGERUNG BIS 31.12.2024 (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 668)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 1276: ALS ERGEBNIS DER NEUBEWERTUNG DES ERHALTUNGSZUSTANDS DES NATÜRLICHEN GEBIETS DES ILISU-WASSERFALLS IM BEZIRK GÜLNAR DER PROVINZ MERSİN BESCHLUSS ÜBER DIE REGISTRIERUNG UND ERKLÄRUNG EINIGER GEBIETE ALS EMPFINDLICHE GEBIETE, DIE ENDGÜLTIG SCHUTZZULASSEN SIND (ENTSCHEIDUNG). NUMMER: 1276)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 603: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE SOFORTIGE Enteignung einiger verbesserter Liegenschaften durch die Generaldirektion der türkischen Aktiengesellschaft für elektrische Übertragung im Rahmen des 154-kV-Piyale-GIS-Renovierungsprojekts (an einem anderen Standort) (Entscheidungsnummer: 603)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 825: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE FESTLEGUNG DER TRANSFERZULASSUNGEN, DIE 2019 AN ENTWICKLUNGSAGENTUREN ZU VERWENDEN SIND (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 825)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 650: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ANWENDUNG VON ZOLLKONTINGENTEN BEI DER EINFUHR BESTIMMTER PRODUKTE (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 650)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 1309: GESETZ ÜBER STAATLICHES OPERN- UND BALLETTPERSONAL
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